„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.“
(Schulgesetz für das Land NRW, §1)
Diesem Grundsatz des Schulgesetzes entsprechen wir durch vielfältige Förderangebote. Dabei verstehen wir unter Förderung sowohl die Unterstützung bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten als auch beim Ausbau von Talenten.
Dafür haben wir in allen Jahrgängen Kurs- und Arbeitsformate entwickelt, die passgenau auf die Lernvoraussetzungen unserer Schüler_innen eingehen. Die Förderung erfolgt je nach Bedarf sowohl im Unterricht als auch in gesonderten Lerngruppen. Dieses Konzept passen wir regelmäßig den Lernerfordernissen unserer Schüler_innen an, so dass einige Angebote zur Zeit überarbeitet werden.
Dazu gehören:
- Unterstützer-Lerngruppe (Schulung von grundlegenden Arbeitstechniken und –haltungen)
- Unterstützer-Lerngruppe ES (Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung)
- Fördergruppe LE (für Schüler_innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen)
- LRS-Förderung (für Schüler_innen mit besonderen Schwierigkeiten im Bereich Lesen und Schreiben)
- DaZ (für Schüler_innen, die noch Probleme mit der deutschen Sprache haben)
- AG-Bereich
- Lernzeiten und Arbeitsstunden